Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk, zugleich im Namen der Ministerpräsidentin und aller Landesministerien
Hinweis zur Anwendung von § 4 Absatz 3 Satz 1 TVgG - NRW bei Dienstleistungserbringung durch Personen im EU-Ausland
Kürzel nicht amtlich