Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Verwaltungsvorschrift des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zur Durchführung von Bauverfahren gemäß § 6 Satz 2 Wissenschaftsfreiheitsgesetz (WissFG)