Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Beitritt der Stadt Euskirchen zu dem Kultursekretariat in Gütersloh Öffentlich-rechtliche Vereinbarung über den Beitritt der Stadt Euskirchen zum Sekretariat für kulturelle Zusammenarbeit nichttheatertragender Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, Sitz: Gütersloh (im folgenden Kultursekretariat NRW Gütersloh genannt)