Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2023/2024)
Kürzel nicht amtlich
13.07.2023
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes zur Förderung von Sportstätten (VV Investitionspakt Sportstätten 2022)
Kürzel nicht amtlich
25.10.2022
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Ergänzung zur Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2023/2024) vom 29. Februar 2024/13. Juni 2024
Kürzel nicht amtlich
21.06.2024
Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen VOB/A 2019 - Abschnitt 2 und 3; hier: Inkrafttreten der mit Bezug 1 bekanntgegebenen Änderungen am 14. Februar 2024