Aus verwaltungsvorschriften-im-internet.de und den Landesportalen eingelesen. Verwaltungsvorschriften sind keine Rechtsnormen — sie binden nur die Verwaltung selbst.
Anordnung über die Vertretung des Bundes in bürgerlichrechtlichen Angelegenheiten im Geschäftsbereich des Chefs des Bundeskanzleramtes - Bundesnachrichtendienst
Richtlinien des Bundeskanzleramtes über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)