1-DM-GoldmünzG — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 14 1-DM-GoldmünzGStiftungsorganeGesetz über die Ausprägung einer 1-DM-Goldmünze und die Errichtung der Stiftung "Geld und Währung" · Zweiter Abschnitt § 13§ 15 Organe der Stiftung sind der Stiftungsrat und der Vorstand.