§ 3 SprengGDV1ZustV SLVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 23. April 1991
Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 46 in Verbindung mit § 41 Abs. 1 Nr. 16 des Sprengstoffgesetzes ist
§ 6 SprengGZustV SLVerordnung zur Regelung von Zuständigkeiten nach dem Sprengstoffgesetz Vom 25. Juli 1977
Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 41 Abs. 1 Nr. 3 und 4, Nr. 6 bis 15 und Nr. 17 SprengG ist Satz 1 gilt nicht…
§ 2 SprengGDV2ZustV SLVerordnung zur Regelung der Zuständigkeit nach der Zweiten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 7. Juni 1978
Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 7 der 2. SprengV ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
§ 2 SprengGDV3ZustV SLVerordnung über die Zuständigkeit nach der Dritten Verordnung zum Sprengstoffgesetz Vom 20. Oktober 1978
Zuständige Behörde für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 4 der 3. SprengV ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.
§ 2 WaffGHZAOWiVVerordnung über die Zuständigkeit der Hauptzollämter zur Verfolgung und Ahndung bestimmter Ordnungswidrigkeiten nach dem Waffengesetz und dem Sprengstoffgesetz
Diese Verordnung gilt, soweit die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 41 Abs. 1 Nr. 5 des Sprengstoffgesetzes übertragen…