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Das Landesjugendamt fördert die Kinder- und Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit und den erzieherischen Kinder- und Jugendschutz durch Gutachten, Untersuchungen, Empfehlungen sowie eigene Maßnahmen und berät die Landesregierung in grundsätzlichen Fragen der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit, des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes und ihrer Finanzierung. Vierter Teil Regelungen für im Öffentlichen Dienst Beschäftigte
Der Landesausschuß berät die oberste Landesbehörde in allen allgemeinen Angelegenheiten des Jugendarbeitsschutzes und macht Vorschläge für die Durchführung…
Das Jugendamt hat nach Maßgabe der §§ 38 und 50 Absatz 3 Satz 2 des Jugendgerichtsgesetzes im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mitzuwirken. Dabei soll…
Die Aufgaben des Landesjugendamts werden durch den Landesjugendhilfeausschuss und durch die Verwaltung des Landesjugendamts im Rahmen der Satzung und der dem…
Das Jugendamt ist die zentrale Stelle für die Aufgabenwahrnehmung bei Kindeswohlgefährdungen. Zur Wahrnehmung des Schutzauftrages wirkt das Jugendamt gemeinsam…
Das Land gewährt dem Jugendamt einen Zuschuss zur Förderung der qualifizierten Fachberatung von Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege. Ziel ist die…
Das Land fördert nach Maßgabe des Haushaltes die Entwicklung, Anwendung und Überprüfung von Schutzkonzepten nach § 11 durch die Bereitstellung von Fachberatung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.