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Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe werden nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans gefördert. Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen frühzeitig an den Planungen beteiligt werden. Dritter Teil Landesjugendamt
Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen. Zu diesem…
Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendarbeit werden nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans gefördert.
Der überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe fördert zusätzlich nach Maßgabe des Landeshaushaltsplans die Beschäftigung hauptamtlicher…
Im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit haben die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe dafür Sorge zu tragen, dass die erforderlichen…
Der Kinder- und Jugendförderplan soll die Förderung der in den Bereichen dieses Gesetzes auf Landesebene tätigen Träger der freien Jugendhilfe, die bestehenden…
Die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe wirken darauf hin, dass im Rahmen einer integrierten Jugendhilfe- und Schulentwicklungsplanung ein zwischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.