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Kinder- und Jugendschutz ist Voraussetzung für die Vermeidung von Gefahren für junge Menschen. Er umfasst den Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Das Land, die kommunalen Körperschaften, die Träger der öffentlichen und der freien Jugendhilfe und die Einrichtungen des öffentlichen Schulwesens und Gesundheitswesens entwickeln pädagogische Angebote und treffen notwendige Maßnahmen, um Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte über Gefahren und damit verbundene Folgen rechtzeitig und in geeigneter Weise zu informieren und zu beraten. Dazu gehört auch die Fortbildung von Mitarbeitern/innen der Jugendhilfe.
Die in Absatz 1 genannten Stellen und die Behörden und Dienststellen der Justiz und der Polizei sowie die Ordnungsbehörden haben zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche eng zusammenzuwirken.
Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Hält sich ein Kind oder eine jugendliche Person an einem Ort auf, an dem ihm oder ihr eine unmittelbare Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl…
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz umfasst den vorbeugenden Schutz junger Menschen vor gefährdenden Einflüssen, Stoffen und Handlungen. Hierbei sollen die…
Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz soll junge Menschen und ihre Familien über Risiko- und Gefährdungssituationen informieren und aufklären, zur…
Neben den ihnen durch das Achte Buch Sozialgesetzbuch übertragenen einzelnen Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe gehört es zu den Aufgaben der…
Öffentliche und freie Jugendhilfe unterstützen Kinder und Jugendliche in Gestalt der Verwirklichung des Schutzauftrages aus § 1 Absatz 1. Sie achten dabei die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.