2. BMeldDÜV — InhaltsübersichtGesetz§ 10 2. BMeldDÜV(weggefallen)Verordnung zur Durchführung von regelmäßigen Datenübermittlungen der Meldebehörden an Behörden oder sonstige öffentliche Stellen des Bundes § 9§ 11 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 9§ 11