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Anträge auf Bildung, Benennung und Eintragung einer Lage sind durch die Eigentümer in dreifacher Fertigung spätestens 3 Monate nach Erlass der Verordnung (Ausschlussfrist) über den für sie zuständigen [4] Bürgermeister zur Weiterleitung an den Landkreis Merzig-Wadern zu stellen. Sofern für eine Rebfläche eine Lagebezeichnung im Flurkataster (Liegenschaftskataster) eingetragen ist oder sonst als herkömmliche Lage bezeichnet wird, kann der Eigentümer dieser Fläche diese schriftlich oder elektronisch als Lagename zur Eintragung vorschlagen. Über den Antrag entscheidet der Lageausschuss.
Als Lagename darf nur ein Name eingetragen werden, der für eine zur Lage gehörende Rebfläche herkömmlich oder in das Flurkataster eingetragen ist oder der sich…
Der Antrag auf Genehmigung einer Neuanpflanzung von Reben ist vom Erzeuger bis zum Ablauf des letzten Tages des Monats Februar eines jeden Jahres bei der…
Die zuständige Landesbehörde erteilt einem Erzeuger, der eine Rebfläche gerodet hat, auf Antrag eine Genehmigung zur Wiederbepflanzung. Anträge nach Satz 1…
Über die Zulassung einer Rebfläche unter 5 ha als Lage entscheidet auf Antrag des Lageausschusses der Minister für Wirtschaft [1].
In die Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und des Bereichs nach Katasterbezeichnungen (Gemarkungen, Flur, Gewanne, Flurstück) einzutragen. Die Anträge…
Die Feststellung und Festsetzung von Lagen, ihrer Namen und des Bereichs sowie die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle obliegt dem Landkreis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.