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Der Landkreis Merzig-Wadern bildet einen Lageausschuss. Der Lageausschuss besteht aus dem Landrat als Vorsitzendem sowie aus den Mitgliedern der Leseausschüsse.
Der Lageausschuss ist bei Bedarf einzuberufen. Der Ausschuss ist, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist, beschlussfähig. Über die Beschlüsse, die mit einfacher Stimmenmehrheit zu fassen sind, ist eine Niederschrift anzufertigen, die auch in elektronischer Form erfolgen kann. Bei Stimmengleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
Der Lenkungsausschuss ist beschlussfähig, wenn alle Mitglieder zu einer Sitzung eingeladen worden sind und mindestens sechs Mitglieder bei dieser Sitzung…
Der Leseausschuss wird vom Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. Die Einberufung kann von mindestens der Hälfte seiner Mitglieder gefordert werden. Der…
Der Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn außer der oder dem Vorsitzenden wenigstens zwei Beisitzende anwesend sind. Er beschließt mit Stimmenmehrheit. Bei…
Der Länderausschuss ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei…
Der Wahlausschuss fasst seine Beschlüsse mit Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der Wahlleitung als Vorsitzende oder Vorsitzender den…
Der Landesausschuss Alter und Pflege ist beschlussfähig, wenn neben dem Vorsitz mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. Seine Empfehlungen sowie…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.