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Die endgültige Festlegung der Lage und des Bereichs sowie ihrer Namen trifft der Landkreis Merzig-Wadern auf Grund des Beschlusses des Lageausschusses.
Über die Zulassung einer Rebfläche unter 5 ha als Lage entscheidet auf Antrag des Lageausschusses der Minister für Wirtschaft [1].
Von der Eintragung ausgeschlossen ist die Verwendung von anstößigen oder irreführenden Namen.
Die nach Absatz 1 getroffene Entscheidung ist den Antragstellern bekannt zu geben.
Als Lagename darf nur ein Name eingetragen werden, der für eine zur Lage gehörende Rebfläche herkömmlich oder in das Flurkataster eingetragen ist oder der sich…
Die Feststellung und Festsetzung von Lagen, ihrer Namen und des Bereichs sowie die Einrichtung und Führung der Weinbergsrolle obliegt dem Landkreis…
Anträge auf Bildung, Benennung und Eintragung einer Lage sind durch die Eigentümer in dreifacher Fertigung spätestens 3 Monate nach Erlass der Verordnung…
Zusätzliche Angaben sind zu machen für Lagen unter 5 ha. Aus diesen Angaben muss hervorgehen, dass die Bildung einer größeren Lage wegen der örtlichen…
In die Weinbergsrolle sind die Grenzen der Lagen und des Bereichs nach Katasterbezeichnungen (Gemarkungen, Flur, Gewanne, Flurstück) einzutragen. Die Anträge…
der Rebfläche im Sinne der §§ 2, 3, 4 und 5 des Weinwirtschaftsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 1980 (BGBl. I S. 1665),
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.