Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass für mehrere Amtsgerichte im Bezirk eines Landgerichts ein gemeinsamer Bereitschaftsdienstplan aufgestellt wird oder ein Amtsgericht Geschäfte des Bereitschaftsdienstes ganz oder teilweise wahrnimmt, wird auf das Justizministerium übertragen. Dies umfasst auch die Ermächtigung zu der Bestimmung, dass zu dem Bereitschaftsdienst auch die Richter des Landgerichts heranzuziehen sind.
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass für mehrere Amtsgerichte im Bezirk eines Landgerichts oder mehrerer…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, für die nach § 102 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte die Strafsachen ganz oder teilweise sowie…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Aufgaben der Übermittlungsstelle einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung bei den Landgerichten für deren Bezirke oder für örtlich abgegrenzte Teile davon Kammern für…
Die Ermächtigung der Landesregierung, durch Rechtsverordnung die Führung des Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregisters anderen oder…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.