§ 4 3. BetrAVStatVO
Hilfsmerkmale
Hilfsmerkmale sind
1.
Name und Anschrift des Unternehmens,
2.
Name und Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.
Hilfsmerkmale sind
Name und Anschrift des Unternehmens,
Name und Telefonnummer der für eventuelle Rückfragen zur Verfügung stehenden Personen.