§ 34 Abs. 1 AbgGAusführungsbestimmungen
Soweit durch Bundesgesetz dazu ermächtigt, kann der Ältestenrat Ausführungsbestimmungen zur Rechtsstellung der Mitglieder des Bundestages erlassen, die vom…
(XXXX) AbgG10u11AbschnABestBekBekanntmachung der Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften des Zehnten und Elften Abschnitts des Abgeordnetengesetzes
Der Ältestenrat des Deutschen Bundestages hat in seiner Sitzung am 12. Mai 2022 nachfolgende Ausführungsbestimmungen zu den Vorschriften des Zehnten und Elften…
§ 14 Abs. 5 AbgGKürzung der Kostenpauschale
Das Nähere regeln Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates.
§ 26 DiätenGGesetz über die Entschädigung der Mitglieder des Bundestages
Der Ältestenrat des Bundestages kann außer in den in § 13 Abs. 2 und § 19 Abs. 3 aufgeführten Fällen Ausführungsbestimmungen erlassen.
§ 12 Abs. 4 AbgGAmtsausstattung
Zur Amtsausstattung gehören auch Das Nähere regeln das Haushaltsgesetz und Ausführungsbestimmungen, die vom Ältestenrat zu erlassen sind.