§ 140 Abs. 2 SWGGesetz Nr. 714 - Saarländisches Wassergesetz (SWG) Vom 28. Juni 1960 in der Fassung der Bekanntmachung vom 30. Juli 2004
Das Aufkommen aus der Abwasserabgabe, einschließlich von Rückflüssen aus Darlehen und deren Verzinsung, ist im Rahmen seiner Zweckbindung nach § 13 AbwAG…
§ 14 Abs. 1 AbwAG NRWNordrhein-westfälisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes -
Die Einnahmen aus der Abgabe werden nach Abzug des Aufwands gemäß § 15 entsprechend der Zweckbindung in § 13 des Abwasserabgabengesetzes verwendet.
§ 15 AbwAG NRWNordrhein-westfälisches Gesetz zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes -
Der für Festsetzen und Erheben der Abgabe entstehende Aufwand wird ganz, der bei der Überwachung gemäß § 4 Absatz 4 und 5 und § 6 des Abwasserabgabengesetzes…
Art. 12 Abs. 2 HBG 2023/2024 SNHaushaltsbegleitgesetz 2023/2024
Bis einschließlich zum Veranlagungsjahr 2022 ist abweichend von § 91b Absatz 1 und 2 sowie § 91e Absatz 1 bis 4 für das Erhebungsverfahren die Verordnung des…
§ 91g SächsWGSächsisches Wassergesetz
Das Aufkommen aus der Wasserentnahmeabgabe ist für Maßnahmen, die der Erhaltung und der Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit und des gewässerökologischen…