§ 21 AAppOApprobationsordnung für Apotheker
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 16 ausgestellt. Sie ist dem Antragsteller gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen oder mit…
§ 34 Abs. 8 ÄApprO 2002Erlaubnis nach § 10 Absatz 1 der Bundesärzteordnung
Die Erlaubnis wird nach dem Muster der Anlage 16 zu dieser Verordnung ausgestellt.
§ 35b Abs. 3 ÄApprO 2002Erlaubnis nach § 10 Absatz 5 der Bundesärzteordnung
Die Erlaubnis wird nach dem Muster der Anlage 17 zu dieser Verordnung ausgestellt.
§ 64 TAppVVerordnung zur Approbation von Tierärztinnen und Tierärzten
Die Approbationsurkunde wird nach dem Muster der Anlage 13 erteilt. Sie ist dem Antragsteller zuzustellen.
Anlage 14 ÄApprO 2002(zu § 40 Satz 1) Approbationsurkunde
(Fundstelle des Originaltextes: BGBl. I 2002, 2434) Herr/Frau ..................................................................... (Vorname, Familienname -…