Gesetze
Gesetz wird geladen …
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist zuständig für die Eisenbahnaufsicht und Genehmigungen, worunter auch die Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren nach den §§ 18 bis 18b des Allgemeinen Eisenbahngesetzes fallen, für nichtbundeseigene Eisenbahnen des öffentlichen Verkehrs und des nichtöffentlichen Verkehrs soweit nach § 5 Absatz 1a Nummer 2, Absatz 1b und 1c des Allgemeinen Eisenbahngesetzes das Land zuständig ist. Dies schließt die Eisenbahnaufsicht und Genehmigungen nach der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 8. Mai 1967 (BGBl. I S. 1563), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 5. April 2019 (BGBl. I S. 479), ein.