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Das Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit ist Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde für Eisenbahnen nach diesem Gesetz.
Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist zuständig für die Eisenbahnaufsicht und Genehmigungen, worunter auch die Planfeststellungs- und…
Aufsichtsbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Erlaubnisbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Erlaubnisbehörde ist das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Zuständige Behörde im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über die Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes vom 27. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2378, 2394) ist…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.