AfrEntwBkÜbkG — InhaltsübersichtGesetzgeltende FassungArt 4 AfrEntwBkÜbkGGesetz zu dem Übereinkommen vom 4. August 1963 zur Errichtung der Afrikanischen Entwicklungsbank Art 3Art 5 Dieses Gesetz gilt auch im Land Berlin, sofern das Land Berlin die Anwendung dieses Gesetzes feststellt. Art 3Art 5