Gesetze
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Der Finanzminister wird ermächtigt, im Haushaltsjahr 1982 im Einvernehmen mit dem Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales und mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags die zur Durchführung dieses Gesetzes erforderlichen Stellenumwandlungen vorzunehmen und die erforderlichen Amtszulagen auszubringen.
Das Finanzministerium wird ermächtigt, mit Zustimmung des Landtags durch Rechtsverordnung von den Regelungen der Landeshaushaltsordnung abweichende besondere…
Das Landesamt für Finanzen nimmt die ihm gemäß Umlagegesetz vom 29. Oktober 2024 (GV. NRW. S. 700) in der jeweils geltenden Fassung übertragenen Aufgaben wahr.
Ermächtigung Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, gegenüber der NRW.BANK mit Wirkung ab dem 1. Januar 2026 einen Schuldbeitritt mit Erfüllungsübernahme…
Den unteren Landesbehörden sowie Einrichtungen im Geschäftsbereich des Ministeriums der Finanzen werden die Befugnisse übertragen,
Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags, in die Leistung von zusätzlichen Ausgaben mit…
Ermächtigung Das Ministerium der Finanzen wird ermächtigt, haushaltsrechtliche Maßnahmen zu treffen, die sich aus der Anpassung an das Tarifvertragsrecht, an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.