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Das Ministerium und das Ministerium der Finanzen werden ermächtigt, die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften gemeinsam zu erlassen; dies gilt nicht für Rechtsverordnungen nach § 2.
Das für Kommunales zuständige Ministerium erlässt im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen…
Soweit nach den entsprechend anzuwendenden Vorschriften für die Beamtinnen und Beamten des Landes (§ 2 Absatz 2) das für Inneres zuständige Ministerium, das…
Das für Finanzen zuständige Ministerium wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung
Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Verwaltungsvorschriften erlässt das für Finanzen zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Inneres…
Für die Rechtsverordnungen nach Satz 1 Nummer 1 bis 5a ist die Zustimmung des für Finanzen zuständigen Ministeriums erforderlich. Für die Rechtsverordnungen…
Auf das Ministerium übertragen werden die Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen nach
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.