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Der Landesjugendhilfeausschuss besteht aus 20 stimmberechtigten Mitgliedern einschließlich des vorsitzenden Mitglieds, die ihren Wohn- oder Dienstort im Saarland haben müssen.
Dem Landesjugendhilfeausschuss gehören als stimmberechtigte Mitglieder an:
acht in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen, die von der Obersten Landesjugendbehörde bestimmt werden,
acht in der Jugendhilfe erfahrene Männer und Frauen, von denen sechs durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit und zwei durch das Ministerium für Bildung und Kultur bestimmt werden,
vier vom saarländischen Städte- und Gemeindetag und vom Landkreistag Saarland vorzuschlagende Mitglieder, von denen mindestens zwei in der Verwaltung eines Jugendamtes tätig sein müssen.
§ 3 Abs. 2 Sätze 2 und 3 gelten entsprechend.