Gesetz Nr. 1317 Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (AG KJHG) Vom 9. Juli 1993
Die Amtszeit des Landesjugendhilfeausschusses entspricht der Wahlperiode des saarländischen Landtages. Sie endet mit dem Zusammentreten des neuen Landesjugendhilfeausschusses.
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