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Die zuständige Bewilligungsbehörde prüft die Vollständigkeit des Antrags. Sie kann die Bewilligung versagen, wenn der eingereichte Antrag nicht vollständig ist oder erhebliche Mängel aufweist.
Sind die Antragsunterlagen vollständig, prüft die Bewilligungsbehörde die Angaben gemäß § 2 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetzes auf ihre Richtigkeit. Sie ist berechtigt, vom Antragsteller gegebenenfalls ergänzende Angaben zu fordern.
Die zuständige Stelle hat nach Eingang des Antrags die Vollständigkeit der Angaben und der beigefügten Nachweise zu prüfen. Fehlende Angaben und Nachweise…
Die zuständige Behörde hat dem Antragsteller den Eingang des Antrags und der beigefügten Unterlagen unverzüglich schriftlich zu bestätigen und zu prüfen, ob der…
Nach Auswertung der nach § 12 des Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetzes erhobenen förderrelevanten Daten kann die zuständige Bewilligungsbehörde…
Der Antrag auf Zuteilung gemäß § 6 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetzes ist schriftlich rechtzeitig vor Beginn der nachfolgenden…
Entscheidungen über die Förderung nach diesem Gesetz erfolgen auf Antrag der jeweiligen Beratungsstelle; bei nicht rechtsfähigen Beratungsstellen ist der Antrag…
Stellen in einem Versorgungsgebiet zwei oder mehr neue Bewerber einen Antrag auf Zuteilung von förderfähigen Beratungskraftstellen für die nachfolgende…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.