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Entscheidungen über die Förderung nach diesem Gesetz erfolgen auf Antrag der jeweiligen Beratungsstelle; bei nicht rechtsfähigen Beratungsstellen ist der Antrag von dem für die Beratungsstelle zuständigen Träger zu stellen. Über den Antrag entscheidet die zuständige Bewilligungsbehörde durch Bescheid.
Der Zuteilungsbescheid legt die Anzahl der in der Zuteilungsperiode vom Land zu fördernden Beratungskraftstellen einer Beratungsstelle fest. Die Zahl dieser förderfähigen Beratungskraftstellen wird angegeben als Summe der Stellenanteile gemäß dem jeweiligen Stundenumfang im Jahr, gemessen in Vollzeitäquivalenten (VZÄ).
Die Zuteilungsperiode beträgt fünf Jahre. Die erste Zuteilung nach diesem Gesetz erfolgt zum 1. Januar 2016. Rechtzeitig vor Ablauf der jeweiligen Zuteilungsperiode erfolgt die Neuzuteilung für fünf weitere Jahre.
Fallen innerhalb einer Zuteilungsperiode geförderte Beratungskraftstellen einer Beratungsstelle weg, kann der Träger die Übertragung dieser Beratungskraftstellen auf andere Beratungsstellen im selben Versorgungsgebiet beanspruchen. Die Übertragung erfolgt auf Antrag durch Zuteilung der förderfähigen Beratungskraftstellen und nach Möglichkeit zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Jahres. Die Übertragung ist bis zur Höhe der weggefallenen Beratungskraftstellen begrenzt. Wird vom selben Träger kein Antrag auf Übertragung der Beratungskraftstellen gestellt, können andere bereits geförderte Beratungsstellen im selben Versorgungsgebiet die Übertragung beantragen. Sind mehr Bewerber als zuteilungsfähige Beratungskraftstellen vorhanden, erfolgt die Auswahl nach den in § 11 genannten Kriterien.
Der Antrag auf Zuteilung gemäß § 6 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetzes ist schriftlich rechtzeitig vor Beginn der nachfolgenden…
Auf der Grundlage des Zuteilungsbescheids nach § 6 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetzes bestimmt die Bewilligungsbehörde die Höhe der…
Für das Jahr 2015 wird der pro Beratungsstelle geförderte Stellenumfang des Vorjahres beibehalten. Für die erste Zuteilungsperiode ist der Erhebungszeitraum das…
Stellen in einem Versorgungsgebiet zwei oder mehr neue Bewerber einen Antrag auf Zuteilung von förderfähigen Beratungskraftstellen für die nachfolgende…
Der Zuteilungsbescheid nach § 6 Absatz 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetzes legt die Anzahl der in der Zuteilungsperiode vom Land zu…
Liegen unter Berücksichtigung der anerkannten Ärztinnen und Ärzte gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 mehr Anträge in einem Versorgungsgebiet vor, als zur Erfüllung des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.