Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der Antrag auf Zuteilung gemäß § 6 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetzes ist schriftlich rechtzeitig vor Beginn der nachfolgenden Zuteilungsperiode zu stellen. Die für Schwangerschaftsberatung zuständige oberste Landesbehörde gibt den Zeitpunkt, bis zu dem der Antrag spätestens bei der Bewilligungsbehörde eingegangen sein muss, in geeigneter Weise bekannt.
Der Antrag ist zu unterschreiben und mit einer rechtsverbindlichen Versicherung über die Vollständigkeit und Richtigkeit der darin enthaltenen Angaben zu versehen.
Sind die Antragsunterlagen vollständig, prüft die Bewilligungsbehörde die Angaben gemäß § 2 Absatz 1 des Schwangerschaftskonfliktgesetz-Ausführungsgesetzes auf…
Entscheidungen über die Förderung nach diesem Gesetz erfolgen auf Antrag der jeweiligen Beratungsstelle; bei nicht rechtsfähigen Beratungsstellen ist der Antrag…
Gefördert werden können nur solche Beratungsstellen, welche die Gewähr für eine fachgerechte Beratung nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz bieten,…
Liegen unter Berücksichtigung der anerkannten Ärztinnen und Ärzte gemäß § 5 Absatz 1 Satz 3 mehr Anträge in einem Versorgungsgebiet vor, als zur Erfüllung des…
Das Nähere zum Verfahren und zur Bemessung der Förderung nach diesem Gesetz ist durch Rechtsverordnung der für die Schwangerschaftsberatung zuständigen obersten…
Der Antrag nach Absatz 1 soll sechs Monate vor Ablauf der Antragsfrist für bereits geförderte Beratungsstellen gestellt werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.