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Die Gebühr beträgt 11,20 Euro je Beglaubigungsvermerk für die Beglaubigung von
elektronischen Dokumenten, die die beglaubigende Behörde zur Abbildung eines Schriftstücks selbst hergestellt hat,
Unterschriften und Handzeichen.
die Festlegung von Gebühren für Beglaubigungen.
Gebührenregelungen für Beglaubigungen und Bescheinigungen sowie
In Artikel 12 Absatz 1 erhält Buchstabe b folgende Fassung: „b) Gebühren für die Erstellung von beglaubigten Kopien von Dokumenten und“.
| Beglaubigungen 1.1 | Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Handzeichens | 10 1.2 | Beglaubigung einer Abschrift, Fotokopie und dergleichen 1.2.1 | bei…
Auf die Beurkundung oder Beglaubigung sind die Vorschriften des Beurkundungsgesetzes vom 28. August 1969 (BGBl. I S. 1513) in seiner jeweils geltenden Fassung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.