§ 21h GVGGerichtsverfassungsgesetz
Der Präsident oder aufsichtführende Richter wird in seinen durch dieses Gesetz bestimmten Geschäften, die nicht durch das Präsidium zu verteilen sind, durch…
§ 68 Nr. 3 PatGPatentgesetz
Den ständigen Vertreter des Präsidenten ernennt der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz.
§ 2 Abs. 2 SN-21163Geschäftsordnung des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen
Der Präsident vertritt den Verfassungsgerichtshof nach außen und führt die Verwaltung. Er wird durch den Vizepräsidenten vertreten, wenn auch dieser verhindert…
§ 41 SächsRiGSächsisches Richtergesetz
Das Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung kann gegenüber dem Präsidialrat Stellung nehmen und zu diesem Zweck eine…
§ 42 Abs. 3 SächsRiGSächsisches Richtergesetz
In Angelegenheiten der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte tritt an die Stelle der lebensjüngsten Richterin oder des lebensjüngsten Richters als fünftes…