§ 52 Nr. 4 SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
die erforderliche Punktzahl gemäß § 48 Absatz 3 Satz 1 unter Einschluss der Kursergebnisse aus dem Kurshalbjahr 12/II erreichen kann sowie
§ 44 Abs. 2 Nr. 1 BGySO SNSchulordnung Berufliche Gymnasien
die erforderlichen Kurse gemäß den §§ 38 und 39 belegt und die Kurse gemäß § 41 Absatz 2 und 3 eingebracht hat sowie
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 SK-VOVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über den Bildungsgang und die Abiturprüfung am Saarland-Kolleg (SK-VO) Vom 17. Juni 2009
in jedem der fünf Prüfungsfächer in der Einführungsphase und in den vier Halbjahren der Hauptphase unterrichtet wurde und in keinem dieser Halbjahre die Note in…
§ 41 Abs. 2 Nr. 4 BGySO SNSchulordnung Berufliche Gymnasien
mindestens ein Kurshalbjahresergebnis in jedem sonstigen belegten Grundkursfach.
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 GOS-VOVerordnung - Schul- und Prüfungsordnung - über die gymnasiale Oberstufe und die Abiturprüfung im Saarland (GOS-VO) Vom 2. Juli 2007
in jedem der fünf Prüfungsfächer in der Einführungsphase und in den vier Halbjahren der Hauptphase unterrichtet wurde und in keinem der Halbjahre der Hauptphase…