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In den Block I werden die Ergebnisse der einzelnen Kurshalbjahre wie folgt eingebracht:
die Kurshalbjahresergebnisse in den Prüfungsfächern gemäß § 50 Absatz 2 Satz 4 der Schulordnung Gymnasien Abiturprüfung und
Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Insgesamt müssen am Abendgymnasium 26 Kurshalbjahresergebnisse und am Kolleg 32 Kurshalbjahresergebnisse eingebracht werden. Die über die in die Gesamtqualifikation nach den Sätzen 1 und 2 verpflichtend einzubringenden hinausgehenden Kurshalbjahresergebnisse legt der Schüler nach Beratung durch seinen Tutor oder den Oberstufenberater nach Erhalt des Zeugnisses für das Kurshalbjahr 12/II fest.
Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Kein Kurshalbjahresergebnis eines belegten Kurses darf null Punkte betragen.
Am Abendgymnasium dürfen höchstens fünf der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter fünf Punkten liegen, davon maximal vier aus Leistungskursen.
Am Kolleg dürfen höchstens sechs der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter fünf Punkten liegen, davon maximal vier aus Leistungskursen.
mindestens ein Kurshalbjahresergebnis in jedem sonstigen belegten Grundkursfach.
Im Block I müssen mindestens 200 Punkte erreicht werden. Kein Kurshalbjahresergebnis eines belegten Kurses darf 0 Punkte betragen. Es dürfen höchstens acht der…
In die Qualifikation im Kursbereich sind die Halbjahresergebnisse aller 20 Kurse in den fünf Prüfungsfächern einzubringen. Zusätzlich sind zwei…
Aus jedem belegten Fach ist mindestens ein Kurshalbjahresergebnis einzubringen. Insgesamt müssen am Abendgymnasium 26 Kurshalbjahresergebnisse und am Kolleg 32…
„Es dürfen höchstens acht der einzubringenden Kurshalbjahresergebnisse unter 5 Punkten liegen, davon höchstens vier aus Leistungskursen.“
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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