§ 10 Abs. 3 HptSchul/BFSÜbPV SL 2020Verordnung über die Prüfung zum Erwerb der mit dem Hauptschulabschluss verbundenen Berechtigungen für Schülerinnen und Schüler des Bildungsgangs der Ausbildungsvorbereitung an der Berufsschule in besonderen Fällen Vom 30. Juni 2020
Als Prüfungsaufgaben sind zu bearbeiten:
§ 10 Abs. 3 HptSchulNSchPrV SL 2013Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses im allgemein bildenden Bereich für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Vom 18. Juli 2013[*]
Als Prüfungsaufgaben sind zu bearbeiten:
§ 10 Abs. 2 NichtschuelV SLVerordnung über die Prüfung von Nichtschülern und Nichtschülerinnen zum Erwerb des mittleren Bildungsabschlusses Vom 4. März 2002
Die schriftliche Prüfung besteht aus einer unter Aufsicht angefertigten Arbeit je Fach. Für jedes Fach ist ein eigener Prüfungstag vorzusehen.
§ 31 Abs. 2 FSchulSozPädAPO SL 2026Verordnung - Schul- und Prüfungsordnung - die Ausbildung und Prüfung an Akademien für Erzieherinnen und Erzieher - Fachschulen für Sozialpädagogik - Vom 26. Juni 2026*
Die schriftlichen Prüfungen in den Fächern nach Absatz 1 bestehen aus jeweils einer Aufsichtsarbeit. Für jedes Fach ist ein eigener Prüfungstag vorzusehen. Die…
§ 11 Abs. 1 HptSchulNSchPrV SL 2013Verordnung über die Prüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses im allgemein bildenden Bereich für Nichtschülerinnen und Nichtschüler Vom 18. Juli 2013[*]
Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Aufgaben der schriftlichen Prüfung. Die Aufgaben entsprechen in den Fächern Deutsch (mit Ausnahme der Pflichtlektüre) und…