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Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Aufgaben der schriftlichen Prüfung. Die Aufgaben entsprechen in den Fächern Deutsch (mit Ausnahme der Pflichtlektüre) und Mathematik denjenigen der staatlichen Abschlussprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses an Gemeinschaftsschulen und Förderschulen.
Die Schulaufsichtsbehörde beauftragt Fachlehrkräfte, Aufgabenvorschläge für die Fächer Erdkunde und Biologie zu erarbeiten. Die Aufgaben beziehen sich auf die genehmigten Themenpläne beziehungsweise die gültigen Lehrpläne der Fächer. Die Aufgabenvorschläge sind mit Angabe der zu benutzenden Hilfsmittel und der Lösungen sowie von Korrekturhinweisen und Bewertungsmaßstäben einzureichen.
Die Prüfungsvorschläge sind der zuständigen Referentin oder dem zuständigen Referenten bei der Schulaufsichtsbehörde persönlich auszuhändigen.