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Die Schulaufsichtsbehörde bestimmt die Aufgaben der schriftlichen Prüfung. Sie beauftragt Fachlehrkräfte an Gemeinschaftsschulen, für jedes Prüfungsfach Aufgabenvorschläge zu erarbeiten. Die Aufgaben sollen sich im Wesentlichen auf den Lehrstoff der Klassenstufen 8 und 9 beziehen. Die Prüfungsvorschläge sind mit Angabe der zu benutzenden Hilfsmittel, der Lösungen, der Korrekturhinweise und Bewertungsmaßstäbe einzureichen. Sie dürfen im Unterricht nicht behandelt werden.
Die Prüfungsvorschläge sind dem zuständigen Referenten/der zuständigen Referentin bei der Schulaufsichtsbehörde persönlich auszuhändigen.