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Im fachrichtungsbezogenen Lernbereich des Pflichtbereichs sind zwei schriftliche Prüfungen abzulegen; eine schriftliche Prüfung bezieht sich auf das Fach Berufliche Kompetenz I, die andere auf das Fach Berufliche Kompetenz II (schriftliche Prüfungsfächer).
Die schriftlichen Prüfungen in den Fächern nach Absatz 1 bestehen aus jeweils einer Aufsichtsarbeit. Für jedes Fach ist ein eigener Prüfungstag vorzusehen. Die Bearbeitungszeit für jedes Fach der schriftlichen Prüfung beträgt jeweils vier Zeitstunden.
Als Prüfungsaufgaben sind in den Fächern Berufliche Kompetenz I und Berufliche Kompetenz II situative und handlungsorientierte Aufgaben oder fachsystematische und wissensbasierte Aufgaben zu bearbeiten.