Gesetze
Gesetz wird geladen …
Beim Laden oder Löschen von gefährlichen Gütern dürfen Wasserfahrzeuge nicht längsseits oder unmittelbar hintereinander liegen. Das Laden oder Löschen mit beweglichen Leitungen über ein Wasserfahrzeug hinweg ist verboten.
Wasserfahrzeuge, die nicht laden oder löschen, müssen von Wasserfahrzeugen, die gefährliche Güter umschlagen, einen Sicherheitsabstand von 10 Meter halten. Von Wasserfahrzeugen, die Gase der Klasse 2 ADN umschlagen, beträgt der Sicherheitsabstand 50 Meter. Dies gilt nicht für Wasserfahrzeuge, die zum Umschlagen anlegen oder danach ablegen.
Bei Wasserfahrzeugen, die gefährliche Güter laden oder löschen, darf sich innerhalb einer Sicherheitszone von 10 Meter um das Wasserfahrzeug herum keine Zündquelle befinden. Bei Wasserfahrzeugen, die Gase der Klasse 2 ADN umschlagen, beträgt die Sicherheitszone 50 Meter. Beim Laden oder Löschen dürfen sich Unbefugte nicht innerhalb der Sicherheitszone aufhalten.
Die Hafenbehörde kann abweichend von Absatz 1 bis 3 geringere Sicherheitsabstände oder -zonen zulassen oder größere Sicherheitsabstände oder -zonen zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung anordnen.
Kommentierung und frühere Fassungen sind noch nicht im Bestand.
Der Sicherheitsabstand für Türen und andere Öffnungen als die Luken der Laderäume kann, verringert werden.
Beim Laden und Löschen unverpackter flüssiger wassergefährdender Stoffe und beim Betanken von Wasserfahrzeugen müssen jedoch folgende besondere Anforderungen…
Das Laden und Löschen sowie das Anlanden von Personen im Hafen ist verboten. Satz 1 gilt nicht für die Versorgung der Besatzung eines Fahrzeugs mit…
Fahrzeuge, die nicht laden oder löschen, müssen von Fahrzeugen, die gefährliche Güter umschlagen, einen Sicherheitsabstand von 10 m halten. Für Fahrzeuge, die…
Das Laden oder Löschen ist nur an den dafür eingerichteten Stellen gestattet. Fahrzeuge, die dem ADN unterliegen, dürfen nur an den von der Hafenbehörde dafür…
Güter jeglicher Art dürfen nur auf den für sie bestimmten und durch den Hafen- oder Umschlaganlagenbetreiber zugewiesenen Flächen abgestellt werden. Gefährliche…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.