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An Hafenanlagen, Wasserfahrzeugen oder schwimmenden Anlagen dürfen keine Lichtquellen, Werbeanlagen, Tafeln oder Schilder sowie sonstige Einrichtungen, die den Hafenbetrieb, den Hafenverkehr oder die durchgehende Schifffahrt stören können, vorhanden sein.
Der Fahrzeugführer darf keine Lichtquellen, Werbeanlagen, große Tafeln oder Schilder sowie sonstige Einrichtungen, die den Hafenbetrieb, den Hafenverkehr oder…
Für Werbeanlagen, die bauliche Anlagen sind, gelten die in diesem Gesetz an bauliche Anlagen gestellten Anforderungen. Werbeanlagen, die keine baulichen Anlagen…
Laternen, Leuchten und Scheinwerfer dürfen nur so gebraucht werden, daß sie nicht blenden und dadurch die Schiffahrt gefährden oder behindern können.
Anlagen und ortsfeste Einrichtungen aller Art dürfen weder durch ihre Ausgestaltung noch durch ihren Betrieb zu Verwechslungen mit Schifffahrtszeichen Anlass…
An Hafenanlagen, Fahrzeugen oder schwimmenden Anlagen dürfen keine Lichtquellen, Werbeanlagen, große Tafeln oder Schilder sowie sonstige Einrichtungen, die den…
Sie kann die Sperrung auch auf bestimmte Fahrzeugarten, von denen eine Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung im Hafen zu erwarten ist, beschränken.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.