Gesetze
Gesetz wird geladen …
Erleidet eine Person, ein Wasserfahrzeug, Fahrzeug oder eine schwimmende Anlage im Hafen einen Schaden, der eine Gefährdung für Leib oder Leben oder in sonstiger Hinsicht eine Gefährdung der Sicherheit oder Ordnung mit sich bringt, so ist durch Verursacher, Eigentümer, Schiffsführer oder Aufsichtspflichtige die Hafenbehörde oder die Polizei unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die Behörden informieren sich gegenseitig. Die Anzeigepflicht des Unternehmers gegenüber dem Unfallversicherungsträger nach § 193 des Siebten Buchs Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 17. Juli 2015 (BGBl. I S. 1368) geändert wurde, bleibt unberührt.
Beobachtungen über die Entstehung eines Brandes oder Brandstellen sind unverzüglich der Feuerwehr, der Hafenbehörde oder der Polizei zu melden. Die Behörden unterrichten sich untereinander. Dies befreit jedoch nicht von selbst zu ergreifenden Sofortmaßnahmen wie z.B. die Warnung der in unmittelbarer Nähe liegenden Wasserfahrzeuge, Fahrzeuge oder Umschlaganlagen oder Löschung von Entstehungsbränden mit hierzu geeigneten Feuerlöscheinrichtungen.
Erleidet eine Person, ein Fahrzeug oder eine schwimmende Anlage im Hafen einen Schaden, der eine Gefährdung für Leib und Leben, der Sicherheit oder Ordnung mit…
Gelangen wassergefährdende Stoffe in das Hafengewässer oder auf das Ufer, so hat der Betreiber der Umschlaganlage, der Schiffsführer oder der…
Die Schiffsführer von Wasserfahrzeugen mit gefährlichen Gütern oder mit wassergefährdenden Stoffen haben sich unverzüglich nach Anlaufen des Hafens darüber zu…
Ist ein Wasserfahrzeug, Fahrzeug, eine schwimmende Anlage oder ein sonstiger Gegenstand, der die Schifffahrt behindern oder das Hafengewässer beeinträchtigen…
Die Person, die ein Schadenfeuer, einen Unglücksfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, durch das Menschen oder erhebliche Sachwerte gefährdet sind, ist…
Wer einen Brand, Unfall oder ein anderes Ereignis bemerkt, das Menschen, erhebliche Sachwerte oder die Umwelt gefährdet, ist verpflichtet, unverzüglich die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.