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Studierende der Akademie können Personen sein, die eine abgeschlossene Berufsausbildung besitzen oder eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt haben. In besonderen Ausnahmefällen können Bewerber, die diese Bedingungen nicht erfüllen, ebenfalls zugelassen werden.
Das Kuratorium kann die Aufnahme von dem Bestehen einer Aufnahmeprüfung abhängig machen,