AkadASV SL — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Verordnung über die Akademie für Arbeit und Sozialwesen des Saarlandes Vom 1. Juni 1970*
Die Vorlesungen sind grundsätzlich berufsbegleitend. Sie erstrecken sich über einen Zeitraum von 3 Jahren.
Ganztägige Vorlesungen im Rahmen eines Sonderfortbildungsprogramms (Vollzeitstudium) erstrecken sich auf einen Zeitraum von einem Jahr.