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Die Akademie für Betriebs- und Unternehmensführung ist jedem Bewerber/jeder Bewerberin zugänglich, der/die die folgenden Aufnahmevoraussetzungen erfüllt und nachweist: Bei der Teilzeitform kann die erforderliche Berufstätigkeit bis zur Hälfte während des Besuchs der Akademie abgeleistet werden.
einen mittleren Bildungsabschluss,
den Abschluss der Berufsschule,
den Abschluss der Berufsausbildung in einem anerkannten, für die Zielsetzung des Bildungsganges geeigneten Ausbildungsberuf.
An die Stelle des Abschlusses der Berufsschule kann eine sonstige von der Schulaufsichtsbehörde [2] als gleichwertig anerkannte Qualifikation treten (z.B. in Fällen, in denen der Ausbildungsabschluss ohne Besuch der Berufsschule erworben wurde).
Die in Absatz 1 Nr. 3 genannten Voraussetzungen können durch eine geeignete, für den Besuch der Akademie förderliche Berufstätigkeit von sieben Jahren ersetzt werden. Hierauf kann der erfolgreiche Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden.
Die in Absatz 1 Nr. 2 und 3 genannten Voraussetzungen können durch den Abschluss einer Berufsausbildung zum staatlich geprüften Assistenten/zur staatlich geprüften Assistentin oder einer vergleichbaren schulischen Berufsausbildung in Verbindung mit einer entsprechenden Berufstätigkeit von mindestens drei Jahren ersetzt werden.
Die Schulaufsichtsbehörde [2] legt auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen mit zweijähriger Ausbildungsdauer fest, welche Berufe als für die Zielsetzung des Bildungsganges geeignete Zugangsberufe zugeordnet werden. Sie entscheidet ferner in Grenzfällen der Zuordnung.