§ 1 AkadASDiplGlV SLVerordnung über die Gleichwertigkeit des Diploms der Akademie für Arbeit und Sozialwesen mit einem mittleren Bildungsabschluss Vom 22. August 1988
Die mindestens mit der Gesamtnote „befriedigend“ bestandene Abschlussprüfung der Akademie für Arbeit und Sozialwesen - ausgewiesen durch ein entsprechendes…
§ 4 Abs. 1 Saarl. BAkadGGesetz Nr. 1368 - Saarländisches Berufsakademiegesetz (Saarl. BAkadG) Vom 27. März 1996
Aufgrund der bestandenen Abschlussprüfung verleiht die Berufsakademie ein Diplom mit der Angabeder der jeweiligen Fachrichtung entsprechenden Berufsbezeichnung…
§ 8 Abs. 3 Saarl. BAkadGGesetz Nr. 1368 - Saarländisches Berufsakademiegesetz (Saarl. BAkadG) Vom 27. März 1996
Die Abschlussbezeichnung nach § 4 Abs. 1 kann erstmals vergeben werden, wenn der für die Wissenschaft zuständigen obersten Landesbehörde die Erfüllung der…
§ 1 Abs. 1 BerufsQualV SL 2025Verordnung über die Studienberechtigung für die staatlichen Hochschulen des Saarlandes durch besondere berufliche Qualifikation Vom 12. März 2025*)
Personen, die eine besondere Qualifikation durch berufliche Ausbildung erworben haben, können im Anschluss an ein erfolgreich absolviertes Probestudium oder…
§ 4 Abs. 1 SLASozBGGesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe (Saarländisches Gesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe - SLASozBG) Vom 12. Februar 2020
Wer einen Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Saarland oder an einer staatlich anerkannten Berufsakademie im Saarland in…