§ 6 Abs. 1 AV-DFGAusführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die gemeinsame Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft - Ausführungsvereinbarung DFG (AV-DFG) - Vom 28. Oktober/17. Dezember 1976 [1]
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres, jedoch erstmals nach…
Art. 11 Abs. 1 RV-FoRahmenvereinbarung zwischen Bund und Ländern über die gemeinsame Förderung der Forschung nach Artikel 91b GG - Rahmenvereinbarung Forschungsförderung(RV-Fo) - Vom 28. November 1975*
Die Rahmenvereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres, jedoch erstmals…
§ 8 Abs. 1 AV-FEAusführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die gemeinsame Förderung von Einrichtungen der wissenschaftlichen Forschung - Ausführungsvereinbarung Forschungseinrichtungen(AV-FE) - Vom 5./6. Mai 1977[1]
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres, jedoch erstmals nach…
§ 5 Abs. 1 AV-MPGAusführungsvereinbarung zur Rahmenvereinbarung Forschungsförderung über die gemeinsame Förderung der Max-Planck-Gesellschaft Ausführungsvereinbarung MPG (AV-MPG) Vom 28. Oktober/17. Dezember 1976[1]
Diese Vereinbarung wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie kann mit einer Kündigungsfrist von zwei Jahren zum Ende eines Kalenderjahres, jedoch erstmals nach…
§ 14 Abs. 3 DWDRahmenVbg SLRahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit auf den Gebieten der Hydrometeorologie und Wasserwirtschaft vom 2./30. Juli 2001
Die Vereinbarung kann frühestens nach 15 Jahren mit einer Frist von 12 Monaten zum Jahresende schriftlich gekündigt werden. Sie verlängert sich jeweils um 5…