§ 7 AKNV
Änderung der Anschrift, Verlängerung
(1)
Der Verlängerungsvermerk ist auf Seite 4 des Ankunftsnachweises einzutragen.
(2)
Die Änderung der Anschrift ist im Feld „amtliche Vermerke“ auf Seite 5 des Ankunftsnachweises einzutragen.
(3)
Die Vermerke zur Änderung der Anschrift und zur Verlängerung sind vom Mitarbeiter der zuständigen Behörde zu unterzeichnen und mit dem Behördensiegel zu versehen.