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Verordnung betreffend die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes am Alsbach im Bereich der Gemeinden Marpingen und Eppelborn Vom 8. April 2002
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Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.