§ 2 AlsbMarEppÜbschwV SL
Das Überschwemmungsgebiet beginnt bei Gewässer-Kilometer 7,6 + 0,0 bei der Einmündung des Merschbaches und verläuft dem Lauf des Alsbaches folgend in Richtung Marpingen bis Berschweiler und endet bei Gewässer-Kilometer 0,1 + 50 ca. 60 m vor der Straße „Marktplatz" in Dirmingen.
Der Geltungsbereich der Verordnung ergibt sich aus den nachstehend aufgeführten Unterlagen, die Bestandteil dieser Verordnung sind: Danach sind Grundstücke betroffen in der Gemeinde Marpingen, Gemarkung Alsweiler, Flur 7; Gemarkung Marpingen, Flur 5, 8, 9, 10, 11, 12 und 13; Gemarkung Berschweiler, Flur 1, 15, 17 und 23; in der Gemeinde Eppelborn, Gemarkung Dirmingen, Flur 15, 16 und 23.
Übersichtskarte i.M. 1:50.000,
Übersichtskarte i.M. 1:25.000,
Übersichtskarte i.M. 1:5.000 (Blatt 1 bis 3).
Eine Ausfertigung der Verordnung einschließlich der Pläne wird zu jedermanns Einsicht während der üblichen Dienststunden aufbewahrt bei(m):
Landkreis St. Wendel, - untere Wasserbehörde -,
Landkreis Neunkirchen, - untere Wasserbehörde - in Ottweiler,
der Gemeinde Marpingen,
der Gemeinde Eppelborn.