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Zur Abgeltung des durch die Teilnahme an der Sitzung entstandenen Aufwands wird ein Sitzungstagegeld in Höhe von 16 Euro gewährt. Bei Teilnahme an mehr als einer Ausschusssitzung an demselben Tage wird das Sitzungstagegeld nur einmal, und zwar für die erste Sitzung, gewährt.
Ausschussmitglieder, die nicht in der politischen Gemeinde des Sitzungsortes wohnen, können bei mehrtägiger Abwesenheit von ihrem Wohnort aus Anlass der Teilnahme an der Sitzung anstelle der Entschädigung nach Absatz 1 Tage- und Übernachtungsgeld nach Maßgabe des Landesreisekostengesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1367) in der jeweils geltenden Fassung erhalten.
Bei mehrtägiger Abwesenheit von ihrem Wohnort aus Anlass der Teilnahme an der Sitzung erhalten Kommissions- und Ausschussmitglieder, die nicht in der…
Die Mitglieder der Regionalräte erhalten als Aufwandsentschädigung einen Pauschalbetrag sowie für die Teilnahme an den Sitzungen der Regionalräte und den zu…
Zur Abgeltung des den Beisitzern des Wahlausschusses durch die Teilnahme an der Sitzung entstandenen Aufwandes kann ein Sitzungstagegeld gewährt werden. Auf die…
Sitzungsgeld ist ein, auch soweit es als Teil einer Aufwandsentschädigung gewährt wird, pauschalierter Auslagenersatz für die Teilnahme an Sitzungen der Organe…
die Aufwandsentschädigung abweichend von Satz 1 für einzelne oder sämtliche Ausschüsse als Sitzungsgeld gezahlt wird.
die Aufwandsentschädigung abweichend von Satz 1 für einzelne oder sämtliche Ausschüsse als Sitzungsgeld gezahlt wird.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.