§ 4 AEntschG SL
Entschädigung für Aufwand
(1)
Zur Abgeltung des durch die Teilnahme an der Sitzung entstandenen Aufwands wird bei einer Dauer von mehr als 4 vollen Zeitstunden ein Sitzungstagegeld von 7,65 Euro gewährt. Darunter wird der hälftige Betrag gewährt. Bei Teilnahme an mehr als einer Kommissions- oder Ausschusssitzung an demselben Tag wird das Sitzungstagegeld nur einmal, und zwar für die erste Sitzung gewährt. In diesem Fall ist die Gesamtdauer der Sitzung zugrunde zu legen.
(2)
Bei mehrtägiger Abwesenheit von ihrem Wohnort aus Anlass der Teilnahme an der Sitzung erhalten Kommissions- und Ausschussmitglieder, die nicht in der politischen Gemeinde des Sitzungsorts wohnen, ein Sitzungstagegeld von 10,75 Euro.